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Höhe der Förderung

Im Rahmen der Niedersachsen-Soforthilfe Corona mit finanzieller Unterstützung des Bundes erhalten sie keine einheitlichen Förderbeträge. Die Höhe der Förderung bemisst sich vielmehr nach der Zahl der Beschäftigten in Ihrem Unternehmen sowie nach Ihrem tatsächlichen Bedarf.

1. Zahl der Beschäftigen

Abhängig von der Zahl der Beschäftigten in Ihrem Unternehmen (Vollzeitäquivalente) gelten für die Förderung folgende Höchstgrenzen:

bis 5 Beschäftigte: bis zu 9.000 Euro
bis 10 Beschäftigte: bis zu 15.000 Euro
bis 30 Beschäftigte: bis zu 20.000 Euro
bis 49 Beschäftigte: bis zu 25.000 Euro
 
Detaillierte Hinweise zur Berechnung der Anzahl der Beschäftigten finden Sie in den FAQs.

2. Tatsächlicher Bedarf

Um den tatsächlichen Bedarf und damit die Höhe Ihrer Förderung zu berechnen, zählen Sie die Kosten Ihres fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwands für die kommenden drei Monate zusammen und ziehen davon Ihre voraussichtlichen betrieblichen Einnahmen für die kommenden drei Monate ab.

Förderung = Anrechenbare Betriebskosten - Betriebliche Einnahmen (jeweils für die folgenden drei Monate)

Bitte beachten Sie: Ihre Förderung kann die für Ihre Beschäftigtenzahl gültige Höchstgrenze nicht überschreiten, selbst wenn der tatsächliche Bedarf höher sein sollte.

Für den Fall, dass Ihnen im Antragszeitraum ein Miet- und/oder Pachtnachlass von mindestens 20% gewährt wurde, können Sie für die Berechnung nicht nur die folgenden drei sondern fünf Monate ansetzen. Eine nachträgliche Senkung der Miete und/oder Pacht führt nicht zu einer Rückforderung.

Quelle: Homepage der NBank
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